AGBs

Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit gebach-consulting und Christina Gebauer. Die AGBs des Kunden gelten nur insoweit, als sie diesen AGBs entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn Christina Gebauer Leistungen vorbehaltlos in Kenntnis entgegenstehender AGBs des Kunden erbringt.
  2. Der Kunde erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den AGBs einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGBs können im Internet unter AGBs jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

Erstellung und Änderung von Internet-Seiten

  1. Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten vereinbart, so erhält der Kunde an diesen ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird ein Zweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Kunden im Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung von Christina Gebauer weder verändert noch weitergegeben werden. Christina Gebauer stellt dem Kunden die Internet-Seiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder durch Übertragung auf einen Internet-Server zur Verfügung.
  2. Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. Christina Gebauer ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen. Der Kunde kann der Christina Gebauer jederzeit Änderungswünsche mitteilen. Nach Wahl von Christina Gebauer führt sie diese Änderungen entweder kostenlos durch oder unterbreitet dem Kunden ein Angebot zur entgeltlichen Änderung der Internet-Seiten.
  3. Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von Christina Gebauer beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist Christina Gebauer nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Christina Gebauer alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.
  5. Christina Gebauer behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf Christina Gebauer in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von Christina Gebauer verbunden werden.
  6. Für die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Film- oder Musiksequenzen, Animationen, Programmen, Skripten und ähnliche Leistungen gelten die oberen Absätze dieses Kapitels entsprechend.

Eintragung in Suchmaschinen

  1. Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet, ist eine tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung der Christina Gebauer obliegenden Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, insbesondere Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

Hosting

  1. Vermittelt Christina Gebauer dem Kunden Speicherplatz auf einem Internet-Server (Hosting eines Web-Servers) Ihres Hostingpartners, so wird Christina Gebauer im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hostingpartner lediglich als Vermittler tätig. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz kommt ein Vertrag über die Nutzung des Services mit dem Hostingpartner zustande. Es gelten dann jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Anbieters.
  2. Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Christina Gebauer findet nicht statt. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist nicht gestattet. Christina Gebauer ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Christina Gebauer überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob erhobene Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
  3. Christina Gebauer behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.

Domain-Registrierung

  1. Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird Christina Gebauer im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. Christina Gebauer hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.
  2. Der Kunde garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Christina Gebauer zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

Leistungserbringung durch Dritte

  1. Christina Gebauer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter zu bedienen. Es gelten dann jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Anbieters.

Angebote, Terminangaben und Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote und Terminangaben freibleibend und unverbindlich. In diesem Fall bedürfen Bestellungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Christina Gebauer.
  2. Soweit nichts anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

Leistungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Christina Gebauer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe sowie bei Dauerschuldverhältnissen Zahlungen der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.
  2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Tutzing.

Eigentums- und Abtretungsvorbehalt

  1. Christina Gebauer behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.
  2. Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.

Gewährleistung

  1. Sollten Regelungen des Gewährleistungsrechts anwendbar sein, so stellen geringe Abweichungen einer gelieferten Sache keinen Mangel dar, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde hat eine gelieferte Sache unverzüglich nach deren Lieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Eine fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung bzw. bei einem durch eine sorgfältige Untersuchung erkennbaren Mangel binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt. Bei einem ordnungsgemäß angezeigten Sachmangel kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung erst verlangen, wenn Christina Gebauer den Fehler zweimal nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben hat.

Haftung

  1. Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Christina Gebauer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Kunde Christina Gebauer frei.

Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Christina Gebauer, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen Forderungen von Christina Gebauer kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen.

Geheimhaltung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von Christina Gebauer zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Kunde.

Datenschutz

  1. Christina Gebauer weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.